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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Miete im Abonnement - Welgo

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden als „AGB“ oder „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ bezeichnet) stellen einen Vertrag dar, der zwischen folgenden Parteien geschlossen wird:

Das Unternehmen WELGO, eine Vereinfachte Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 1.000 Euro, eingetragen im Handelsregister von Paris unter der Nummer RCS: 949 516 744 und mit Sitz in 10 rue des Penthièvre 75008 Paris, dessen Zweck es ist, einen Fahrrad-Abonnementdienst anzubieten

UND

Sie, nachfolgend als das „Mitglied“ bezeichnet

1. Definitionen

Dans den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die aufgeführten Begriffe folgende Bedeutung:

Abonnement: Der Vertrag zwischen Welgo und dem Mitglied, der die vertraglichen Bedingungen für die Vermietung eines Fahrrads festlegt und aus den Besonderen Bedingungen, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie gegebenenfalls jedem anderen zwischen Welgo und dem Mitglied geschlossenen Vertrag besteht.

Accessoire: Ein Zubehörteil, das dem Mitglied von Welgo im Rahmen einer Abonnementoption zur Verfügung gestellt wird und vom Mitglied gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet werden kann.

Welgo Repair: Der von Welgo angebotene Service zur Bearbeitung eines Problems, das infolge der normalen und üblichen Nutzung des Fahrrads durch das Mitglied gemäß Artikel 4 entstanden ist, und der Versuch, dieses Problem durch Reparatur oder Austausch des Fahrrads zu lösen, Artikel 8.

Allgemeine Geschäftsbedingungen: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der Anhänge I bis II, wie von Welgo festgelegt, die für jedes Abonnement oder Zubehörabonnement (falls vorhanden) gelten.

Enddatum: Das Datum, an dem das Abonnement durch Kündigung des Mitglieds oder von Welgo endet (i) gemäß Artikel 9 oder 10.5, (ii) im Falle einer Kündigung gemäß Artikel 16.2, das Datum, an dem alle geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft treten, oder (iii) das Datum, an dem eine Kündigungserklärung von Welgo empfangen wird.

Mitglied: Jede natürliche (§ 13 BGB) oder juristische Person (§ 14 BGB), die ein Abonnement bei Welgo abschließt.

Abonnementzeitraum: Die Laufzeit eines Abonnements, wie im Bestellprozess vereinbart, wie in Artikel 9 angegeben.

Bestellprozess: Der Bestellvorgang ist der Vorgang, bei dem eine natürliche Person oder eine juristische Person ein Abonnement für ein Fahrrad bei Welgo abschließt. Dieser Prozess kann über die Website oder jede andere von Welgo bereitgestellte Plattform initiiert werden.

Website: Die entsprechende Welgo-Website (welgo-bike.com), wie im Abonnement und in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegeben.

Austausch: Der Austausch des Fahrrads durch Welgo.

Fahrrad: Der Gegenstand (Langstreckenfahrrad), der dem Mitglied von Welgo im Rahmen des vom Mitglied abgeschlossenen Abonnements gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Besonderen Bedingungen zur Verfügung gestellt wird. Die Merkmale des Fahrrads sind auf der Website von Welgo zum Zeitpunkt des Abschlusses des Abonnements detailliert beschrieben.

Servicezone: Ein Gebiet oder Viertel, das vom Mitglied während des Bestellvorgangs ausgewählt und im Abonnement angegeben wurde, das sich in angemessener Entfernung zu einer Werkstatt von Welgo befindet und innerhalb der Stadtgrenzen liegt, für die Vor-Ort-Austauschdienste (per Fahrrad oder Servicefahrzeug) von Welgo angeboten werden.

2. Anwendbarkeit

2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Anhänge I bis II gelten für jedes Abonnement zwischen Welgo und dem Mitglied.

2.2. Vereinbarungen zwischen Welgo und dem Mitglied, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen oder sie ergänzen, sind nur gültig, wenn sie von Welgo ausdrücklich schriftlich per E-Mail bestätigt wurden.

2.3. Soweit zutreffend, beinhalten alle von Welgo angegebenen Beträge alle anfallenden Steuern.

3. Abo

3.1. Das Mitglied erhält nach Abschluss des Bestellvorgangs eine Bestätigung der Bestellung. Das Abonnement tritt zu dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem das Mitglied das Fahrrad von Welgo übernimmt, sofern in der Bestätigung oder im Abonnement nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

3.2. Das Mitglied des Fahrrads muss am Tag des Abschlusses des Abonnements mindestens 18 Jahre alt sein und in der Lage sein, einen Rechtsvertrag abzuschließen. Ein Volljähriger kann ein Abonnement im Namen seines minderjährigen Kindes abschließen: Das Elternteil, das Mitglied ist, haftet dann für alle Schäden, die durch sein minderjähriges Kind verursacht werden;

3.3. Erforderliche Dokumente und Lieferverfahren
Das Mitglied verpflichtet sich, alle für den Abschluss des Mietvertrags erforderlichen Dokumente vor der Lieferung des Fahrrads vorzulegen. Nach der Bestätigung der Dokumente und der Unterzeichnung des Vertrags wird dem Mitglied eine Nummer auf sein Mobiltelefon geschickt. Bei der Lieferung muss das Mitglied diese Nummer dem Lieferanten vorlegen, um den Erhalt des Fahrrads zu bestätigen.

3.4 Welgo berechnet dem Mitglied eine einmalige Gebühr, die für das betreffende Abonnement im Bestellprozess angegeben ist, sofern im Bestellprozess nichts anderes angegeben ist.

3.5. Nach der Bestätigung werden das Mitglied und Welgo die Zeit und den Ort der Lieferung oder Abholung des Fahrrads vereinbaren. Zum Zeitpunkt der Lieferung bestätigt das Mitglied Welgo schriftlich den Erhalt des Fahrrads, die gewählte Zahlungsmethode und die Richtigkeit der angegebenen persönlichen Daten. Während des Abonnementzeitraums wird das Mitglied Welgo über Änderungen der Welgo bekannten Daten (wie z.B. eine neue Telefonnummer, eine neue Adresse oder ein neues Bankkonto) rechtzeitig und ohne unangemessene Verzögerung informieren.

3.6. Das Mitglied erhält ein Fahrrad und kann dieses während des Abonnementzeitraums in Übereinstimmung mit dem gewählten Abonnement und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nutzen. Als Gegenleistung dafür, dass Welgo dem Mitglied das Fahrrad zur Verfügung stellt, schuldet das Mitglied Welgo die im Bestellprozess vereinbarten monatlichen Mietgebühren während des Abonnementzeitraums. Sofern im Abonnement nicht anders vereinbart, ist die Mietgebühr zu Beginn eines jeden Kalendermonats für den gesamten Kalendermonat im Voraus zu zahlen. Wenn der Abonnementzeitraum des Mitglieds während eines Kalendermonats beginnt oder endet, wird die Mietgebühr für diesen Monat anteilig in Rechnung gestellt.

3.7. Widerrufsrecht: Wenn das Abonnement über das Anmeldeformular auf der Welgo-Website abgeschlossen wird und das Mitglied ein Privatkunde ist, hat das Mitglied das Recht, das Abonnement mit sofortiger Wirkung ohne Angabe von Gründen innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt des Fahrrads zu kündigen, indem es eine schriftliche Kündigungserklärung an Welgo sendet. Eine Vorlage für die Rücktrittsmitteilung ist auf der Website verfügbar. Wenn das Mitglied das Abonnement während der vierzehntägigen Widerrufsfrist kündigt, wird die Abonnementgebühr dem Mitglied anteilig für die Anzahl der Tage berechnet, an denen das Fahrrad dem Mitglied zur Verfügung stand.

3.8. Das Mitglied darf das Fahrrad nur in dem Land nutzen, in dem es ein Abonnement geschlossen hat.

3.9. Im Rahmen des Abonnements hat das Mitglied Anspruch auf einen einmaligen kostenlosen Wechsel, wie in Artikel 8 dargelegt.

4. Gegenstand und Anwendungsbereich

4.1. Das Fahrrad von Welgo (einschließlich aller anderen Komponenten, Batterien und Schlüssel, die mit dem Fahrrad geliefert wurden) bleibt zu jeder Zeit während des Abonnementzeitraums das Eigentum von Welgo und der Rechtstitel oder das Eigentum des Fahrrads wird nicht auf das Mitglied übertragen.

4.2. Über die im jeweiligen Abonnement vereinbarten Spezifikationen hinaus (z.B. Spezifikationen zum Typ und/oder zur Kategorie des Fahrrads) hat das Mitglied keinen Anspruch auf ein bestimmtes Design, eine bestimmte Farbe, eine bestimmte Montage oder eine bestimmte Konfiguration des Fahrrads. Das Fahrrad kann sowohl Neu (Neuware) als auch in gebrauchte Zustand zur Verfügung gestellt werden. Bei gebrauchten Bikes stellt Welgo alle Funktionalitäten und einen einwandfreien Zustand sicher.

4.3. Das Mitglied erkennt an und stimmt zu, dass das Fahrrad mit einem GPS-Tracker ausgestattet sein kann, der es Welgo ermöglicht, die Standort- und Kilometerdaten des Fahrrads zu verfolgen. Insbesondere kann Welgo die Daten im Falle eines Verdachts auf Verlust, Diebstahl oder unbefugte Nutzung des Fahrrads verfolgen. 

4.4 Welgo behält sich das Recht vor, jederzeit und nach eigenem Ermessen Werbung auf dem Fahrrad anzubringen. Wenn eine am Fahrrad angebrachte oder auf das Fahrrad gedruckte Werbung beschädigt, entfernt, unleserlich oder anderweitig nicht sichtbar ist, wird das Mitglied Welgo ohne unangemessene Verzögerung darüber informieren.

5. Diebstahlsicherungen und Schlüssel

5.1. Das Fahrrad wird je nach Lagerbestand mit einem externen Schloss, einem Ladegerät und einem Schlüssel für den Akku geliefert.

5.2. Welgo wird dem Mitglied einen Schlüssel zur Verwendung mit dem Schloss bereitstellen (wie im Abonnement angegeben). Welgo behält sich das Recht vor, einen Ersatzschlüssel für das Fahrrad oder das Schloss aufzubewahren.

5.3. Das Mitglied ist nicht berechtigt, eine Kopie oder einen Duplikat der Schlüssel herzustellen oder herstellen zu lassen oder mehr als einen Schlüssel in seinem Besitz zu haben. Das Mitglied wird den Schlüssel jederzeit gegen Verlust, Diebstahl und unbefugte Nutzung schützen und ist nicht berechtigt, den Schlüssel an Dritte weiterzugeben. Wenn der Schlüssel verloren geht, gestohlen wird oder beschädigt ist, muss das Mitglied bei Welgo einen neuen Schlüssel anfordern. Welgo kann Gebühren für einen neuen Schlüssel erheben, wie in Anhang II angegeben. Ein Schlüssel, der zuvor als verloren oder gestohlen gemeldet wurde und wiedergefunden wird, muss sofort an Welgo zurückgegeben werden.

6. Bedingungen für die Nutzung des Fahrrads

6.1. Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfasst die „Nutzung“ des Fahrrads in jedem Fall das Fahren, Schieben, Parken und Aufbewahren des Fahrrads.

6.2. Vorbehaltlich Artikel 15 nutzt das Mitglied das Fahrrad auf eigenes Risiko und ist für diese Nutzung verantwortlich. Es liegt in der Verantwortung des Mitglieds, angemessene Kontrollen durchzuführen, um sicherzustellen, dass das Fahrrad während des gesamten Abonnementzeitraums in gutem Zustand bleibt. Zum Beispiel sollte das Mitglied regelmäßig überprüfen, ob Schrauben oder andere Teile fest angezogen sind, ob der Reifendruck und der Zustand der Reifen angemessen sind, ob die Beleuchtung (vorne und hinten) funktioniert, ob die Reflektoren (hinten und seitlich) vorhanden und sichtbar sind, ob die Hupe, der Computer und das Bremssystem ordnungsgemäß funktionieren.

6.3. Das Mitglied wird das Fahrrad nicht benutzen, wenn es Mängel und/oder Schäden festgestellt hat, die zu Sicherheitsproblemen oder anderen Bedenken in Bezug auf die ordnungsgemäße Nutzung des Fahrrads führen, es sei denn, diese Nutzung ist auf das Schieben, Parken und Lagern beschränkt. Das Mitglied wird Welgo rechtzeitig über solche Mängel und Schäden informieren (was durch einen Antrag auf Umtausch geschehen kann). Die Tatsache, dass das Mitglied das Fahrrad zum Fahren benutzt, wird als Beweis dafür ausgelegt, dass es ordnungsgemäß funktioniert und keine Mängel oder Schäden aufweist.

6.4. Das Mitglied muss das Fahrrad normal nutzen und pflegen. Das Mitglied muss jede ungewöhnliche Belastung des Fahrrads vermeiden und darf es nur auf befestigten Straßen und Wegen benutzen. Ungeachtet des Vorstehenden ist es dem Mitglied gestattet, das Fahrrad auf unbefestigten Straßen und Wegen zu schieben, zu parken oder zu lagern, vorausgesetzt, dass das Mitglied sicherstellt, dass das Fahrrad durch diese Nutzung nicht beschädigt wird.

6.5. Das Fahrrad ist ausschließlich für die persönliche Nutzung durch das Mitglied bestimmt. Das Mitglied darf Dritten nicht gestatten, das Fahrrad zu benutzen. Das Mitglied darf das Fahrrad nicht an Dritte verkaufen, vermieten, untervermieten, ein Pfandrecht oder andere Rechte an dem Fahrrad begründen oder gewähren.

6.6. Das Mitglied darf das Fahrrad nur nutzen, wenn es zu jedem Zeitpunkt während des Abonnementzeitraums alle Aspekte aller anwendbaren Gesetze und Vorschriften erfüllt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Mindestalter, die Einhaltung der relevanten Nutzungsvorschriften (wie z.B. das Verbot der Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit von elektronischen Produkten, Geschwindigkeitsbegrenzungen und Parkvorschriften) und den Besitz der relevanten Genehmigungen und Versicherungen.

6.7. Falls während des Abonnementzeitraums (i) der Führerschein des Mitglieds vorübergehend ausgesetzt oder dauerhaft widerrufen wird, (ii) das Mitglied aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung einem Fahrverbot unterliegt oder (iii) die Berechtigung des Mitglieds, das Fahrrad zu fahren und/oder zu behalten, anderweitig eingeschränkt wird, ist das Mitglied verpflichtet, Welgo unverzüglich darüber zu informieren.

6.8. Das Mitglied darf das Fahrrad nicht benutzen, wenn es an einer medizinischen Erkrankung leidet oder Medikamente einnimmt, die die Benutzung des Fahrrads durch das Mitglied beeinträchtigen können, oder wenn es unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol steht.

6.9. Das Mitglied darf das Fahrrad nur in Übereinstimmung mit seiner Gewichtsgrenze, wie in Anhang II aufgeführt, benutzen.

6.10. Das Mitglied darf den Gepäckträger des Fahrrads nur in angemessener Weise für den Zweck des Fahrrads verwenden und muss insbesondere die zulässige Höchstlast beachten. Das Mitglied stellt sicher, dass die Person(en) alle Aspekte aller anwendbaren Gesetze und Vorschriften (wie z.B. das Tragen eines Helms) einhält/einhalten.

Das Mitglied darf das Fahrrad nicht zerstören, Änderungen am Fahrrad vornehmen, die nicht rückgängig gemacht werden können, ohne das Fahrrad zu beschädigen, oder die Elektronik, die Batterie, den Computer und/oder die Software des Fahrrads in irgendeiner Weise manipulieren.

6.12. Nach vorheriger Ankündigung ist Welgo berechtigt, das Fahrrad jederzeit zu inspizieren, es ganz oder teilweise zu ersetzen und die Wartung, Instandhaltung und Reparatur des Fahrrads durchzuführen, und das Mitglied wird mit Welgo zusammenarbeiten.

6.13. Ungeachtet der Bestimmungen von Artikel 6.6 empfiehlt Welgo, dass das Mitglied bei der Benutzung eines Elektrofahrrads einen geeigneten Helm trägt, der gemäß den einschlägigen Richtlinien und Vorschriften der Europäischen Union als „CE“ zertifiziert ist. Der Helm muss korrekt angepasst und gemäß den Anweisungen des Herstellers befestigt werden.

6.14. Das Mitglied verpflichtet sich, das Fahrrad nicht als Arbeitsgerät zu benutzen, insbesondere nicht für Liefertätigkeiten, oder die maximal zulässige Kilometerzahl von 1000 Kilometern pro Monat zu überschreiten. Im Falle der Nichteinhaltung muss das Mitglied eine Entschädigung zahlen, deren Höhe von der Firma Welgo festgelegt wird, die aber in keinem Fall die in Anhang II angegebene Summe überschreiten darf. Eine solche Vertragsstrafe berührt nicht die anderen Rechte von Welgo, insbesondere das Recht, Schadensersatz für jeden separaten Schaden zu fordern, den Welgo erlitten hat (einschließlich der Erstattung von Inkassokosten) und das Abonnement gemäß Artikel 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beenden.

6.15. Welgo behält sich das Recht vor, den Kilometerstand und den Zustand des Fahrrads bei einem Umtausch oder zu jedem anderen Zeitpunkt während des Abonnements zu überprüfen. Bei der Durchführung einer Kontrolle kann Welgo die durchschnittliche Nutzung in den vorangegangenen 30 Tagen überprüfen, berechnet ab dem Zeitpunkt der ersten Lieferung oder dem letzten vereinbarten Termin für einen Umtausch bis zum Datum der Kontrolle. Wenn die durchschnittliche Nutzung in diesem Zeitraum von 30 Tagen die Nutzungsrechte im Rahmen des Abonnements übersteigt, ist Welgo berechtigt, rückwirkend die Differenz zwischen einer durchschnittlichen Nutzung und der intensiven Nutzung des Fahrrads in diesem Zeitraum zuzüglich einer Verwaltungsgebühr (wie in Anhang II definiert) in Rechnung zu stellen.

7. Der Welgo Repair Service

7.1. Während der Dauer des Abonnements verpflichtet sich Welgo, alle Anstrengungen zu unternehmen, um ein Fahrrad zu reparieren, das infolge der üblichen und normalen Nutzung des Fahrrads durch das Mitglied beschädigt ist oder Funktionsstörungen aufweist, und zwar so schnell wie möglich ab dem Zeitpunkt, an dem das Mitglied Welgo eine Schwierigkeit bei der Nutzung des Fahrrads anzeigt. Diese Meldung kann durch Kontaktaufnahme mit dem Kundenservice, per Telefon oder per E-Mail erfolgen.

7.2. Der Umtausch erfolgt nur im Falle eines Defekts oder Diebstahls des Fahrrads, im Umkreis der Stadt, in die das Fahrrad geliefert wurde, und im Rahmen des verfügbaren Bestands. Der Umtausch ist nicht gestattet, wenn er die kommerzielle Entwicklung von Welgo beeinträchtigen würde.

7.3. Welgo entscheidet über den Umtausch vor Ort (an einem vom Mitglied gewünschten Ort) oder in der Werkstatt von Welgo in der Servicezone, in der das Mitglied ein Abonnement abgeschlossen hat. Wenn das Mitglied das Fahrrad außerhalb der Servicezone benutzt, werden die Umtausche nur in der Servicezone durchgeführt.

7.4. Wenn Welgo ein Fahrrad austauscht, gibt das Mitglied das Fahrrad zurück, einschließlich aller anderen Elemente, wie Batterien und Schlüssel, die mit dem Fahrrad geliefert wurden.   

7.5. Im Falle der Abwesenheit des Mitglieds bei einem Termin, der im Rahmen der Intervention vorgesehen ist, behält sich Welgo das Recht vor, den in Anhang II angegebenen Betrag zu erheben.

8. Die Dauer des Abonnements

8.1. Die Laufzeit des Abonnements (nachfolgend die „Abonnementperiode“) wird in den Besonderen Bedingungen bei Abschluss des Abonnements festgelegt.

8.2. Im Falle eines monatlichen Abonnements beträgt die Abonnementperiode einen Monat ab dem im Bestellvorgang angegebenen Datum und wird automatisch um einen Monat verlängert, sofern es nicht gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gekündigt wird. Welgo und das Mitglied können ein monatliches Abonnement jederzeit mit einer einmonatigen Kündigungsfrist kündigen.

8.3. Bei einem Abonnement mit einer Mindestdauer beginnt die Abonnementperiode zum im Bestellvorgang angegebenen Datum und bleibt für die vereinbarte Mindestdauer im Bestellvorgang gültig. Vorbehaltlich der Bestimmungen von Artikel 17 ist eine vorzeitige Kündigung nicht möglich, und ein Mitglied kann das Abonnement mit einer einmonatigen Kündigungsfrist vor Ablauf der Mindestdauer kündigen. Nach Ablauf der Mindestdauer des Abonnements und sofern das Abonnement nicht von einer der Parteien gekündigt wurde, wird das Abonnement in ein monatliches Abonnement umgewandelt, wie in Artikel 8.4 angegeben.

8.4. Die Bestimmungen dieses Artikels 9 bleiben unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 3.7.

9. Ende des Abonnements und Rückgabe

9.1. Wenn die Kündigung des Abonnements des Mitglieds in Kraft tritt, muss das Mitglied (auf eigene Kosten und Gefahr) vor oder spätestens zum Enddatum das Fahrrad (einschließlich aller anderen Artikel sowie Batterien und Schlüssel, die mit dem Fahrrad geliefert wurden) an eine Welgo-Werkstatt in der Servicezone des Mitglieds oder gemäß den Anweisungen von Welgo an eines der Partnerunternehmen von Welgo zurückgeben. Wenn das Fahrrad von Welgo an einem vom Mitglied angeforderten Standort abgeholt wird, ist Welgo berechtigt, Gebühren gemäß Anhang II zu berechnen. Alle Rechte des Mitglieds aus dem Abonnement enden, sobald das Mitglied das Fahrrad an Welgo übergibt oder das Fahrrad von Welgo abgeholt wird, ohne dass die Verpflichtung des Mitglieds entfällt, die vollen Mietgebühren bis zum Enddatum zu zahlen.

9.2. Vor der Rückgabe des Fahrrads gemäß Artikel 10.1 kann das Mitglied seine Kündigung kostenlos per E-Mail an Welgo widerrufen. Die Widerrufserklärung muss spätestens am Tag vor dem Enddatum bei Welgo eingegangen sein.

9.3. Wenn das Abonnement (i) vom Mitglied unter Einhaltung der einmonatigen Kündigungsfrist gekündigt wird und das Mitglied das Fahrrad nicht spätestens zum Enddatum an Welgo zurückgegeben hat oder (ii) vom Mitglied fristlos gekündigt wird und das Mitglied das Fahrrad nicht innerhalb von sieben Tagen nach dem Enddatum an Welgo zurückgegeben hat, wird die Kündigung als nichtig betrachtet und das Abonnement bleibt gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft.

9.4. Wenn das Abonnement von Welgo gekündigt wird und das Fahrrad nicht innerhalb von sieben Tagen nach dem Enddatum an Welgo zurückgegeben wird, betrachtet Welgo dies als Diebstahl durch das Mitglied. Das Fortsetzen des Gebrauchs der Mietsache verlängert das Mietverhältnis nicht. Der § 545 BGB findet keine Anwendung. In diesem Fall ist das Mitglied verpflichtet, Welgo anteilig für den erlittenen Verlust zu entschädigen, in Höhe der Mietgebühren für den betreffenden Abonnementtyp. Diese Gebühren stehen im Einklang mit dem Recht von Welgo, eine vollständige Entschädigung für den erlittenen Schaden zu verlangen, soweit dieser Schaden die in Anhang II festgelegten Gebühren übersteigt.

9.5. Welgo kann das Abonnement mit dem Mitglied jederzeit während der Abonnementperiode mit einer einmonatigen Kündigungsfrist kündigen, wenn (i) Welgo die Dienstleistungen in der Servicezone einstellt, (ii) ihr Produktangebot in der Servicezone ändert, oder (iii) die Servicezone des Mitglieds ändert. In diesem Fall gibt das Mitglied das Fahrrad gemäß Artikel 10.1 zurück.

9.6. Durch die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erkennt das Mitglied an, informiert zu sein, dass das Fahrrad im Leasingverhältnis steht. In diesem Fall ist das Mitglied verpflichtet, auf Anforderung des Leasingunternehmens entweder das Fahrrad an das Leasingunternehmen zurückzugeben oder sich durch Zahlung der Leasinggebühr von seinen Verpflichtungen zu befreien.

10. Diebstahl oder Verlust

10.1. Um Zwischenfälle wie Verlust, Diebstahl und Schäden zu verhindern, muss das Fahrrad jederzeit ordnungsgemäß mit dem von Welgo zur Verfügung gestellten Schloss oder den Schlössern gesichert werden. Das Fahrrad muss mit einem Kettenschloss an einem festen Punkt befestigt sein. Darüber hinaus muss, wenn das Fahrrad über einen Akku verfügt, dieser entfernt und an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, wenn das Fahrrad geparkt ist, und muss immer mit dem mitgelieferten Verriegelungssystem befestigt sein, wenn das Fahrrad benutzt wird. Wenn das Fahrrad und/oder der Akku nicht gemäß Abschnitt 11.1 verriegelt oder gesichert sind und ein Vorfall eintritt (einschließlich Vandalismus, Verlust oder Diebstahl), muss das Mitglied an Welgo (zusätzlich zu den in Abschnitt 11.3 genannten Gebühren) Fahrlässigkeitsgebühren für das betreffende Abonnement gemäß Anhang II zahlen.

10.2. Im Falle eines Fahrradverlusts oder -diebstahls ist das Mitglied verpflichtet zu:

Den Verlust oder Diebstahl des Fahrrads innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme durch das Mitglied zu melden; und
Den Fahrradschlüssel unverzüglich an Welgo zurückzugeben (spätestens bei der vereinbarten Austauschbesprechung, sofern vorgesehen, die dazu dient, das gestohlene oder verlorene Fahrrad zu ersetzen); und
Im Falle der Fahrradnutzung Welgo bei der Meldung des Verlusts oder Diebstahls bei der Polizei mit einem Welgo-Mitarbeiter zu unterstützen; und
Auf Anfrage von Welgo unverzüglich alle relevanten Informationen zum Verlust oder Diebstahl bereitzustellen.
Erst wenn alle relevanten Anforderungen dieses Abschnitts 11.2 erfüllt sind, erhält das Mitglied von Welgo ein Ersatzfahrrad.

10.3. Im Falle eines Fahrradverlusts oder -diebstahls ist das Mitglied Welgo Gebühren gemäß Anhang II für das betreffende Abonnement schuldig:

Für einen solchen Verlust oder Diebstahl (oder, wenn Teile des Fahrrads verloren oder gestohlen wurden, darf Welgo dies dem Mitglied in Rechnung stellen, bis zur Höhe der entsprechenden Gebühren); und
Wenn das Mitglied diesen Verlust oder Diebstahl nicht meldet oder nicht rechtzeitig meldet; und
Wenn das Mitglied den Schlüssel des verlorenen oder gestohlenen Fahrrads nicht an Welgo zurückgeben kann.
10.4. Wenn sich herausstellt, dass das Mitglied falsche Angaben gemacht oder falsche Aussagen gemacht hat, ist das Mitglied dafür voll verantwortlich. Welgo ist berechtigt, vom Mitglied jeden daraus resultierenden Schaden zu verlangen und Gebühren für missbräuchliches Verhalten gemäß Anhang II in Rechnung zu stellen. Diese Gebühren für missbräuchliches Verhalten werden zusätzlich zu den Gebühren gemäß Abschnitt 11.3 und allen Fahrlässigkeitsgebühren berechnet.

10.5. Ungeachtet der zusätzlichen Gebühren und Entschädigungen gemäß diesem Artikel 11 behält sich Welgo das Recht vor, vom Mitglied eine Entschädigung in Höhe des tatsächlich von Welgo erlittenen Schadens aufgrund des Diebstahls oder Verlusts eines Fahrrads (oder Teile davon) und/oder des Akkus zu verlangen.

10.6. Wenn das von Welgo benachrichtigte verlorene oder gestohlene Fahrrad und/oder der Akku gefunden wird, kann Welgo dem Mitglied unter Vorbehalt des technischen und optischen Zustands des Fahrrads und/oder des Akkus alle gezahlten Gebühren erstatten.

10.7. Wenn das Fahrrad von der Gemeinde oder anderen öffentlichen Behörden entfernt wurde, wird Welgo das Mitglied über den Abholvorgang informieren. Alle Kosten für die Rückgewinnung des Fahrrads oder andere damit verbundene Kosten trägt das Mitglied. Welgo behält sich das Recht vor, dem Mitglied hierfür Gebühren in Rechnung zu stellen, wie alle von Welgo für die Rückgewinnung des Fahrrads entstandenen Kosten.

10.8. Der Mieter verpflichtet sich, abnehmbare Zubehörteile vom Fahrrad zu entfernen, wenn es für längere Zeit auf der Straße geparkt werden muss, um das Risiko von Diebstahl oder Beschädigung dieser Zubehörteile zu minimieren.

11. Schäden und Unfälle

11.1. Das Mitglied muss Welgo innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall oder nach Kenntnisnahme des Schadens über jegliche Beschädigung des Fahrrads (oder seiner Teile) und/oder des Akkus informieren, es sei denn, das Mitglied ist aufgrund außergewöhnlicher Umstände, die es dem Mitglied unzumutbar gemacht haben, den Schaden zu melden, nicht in der Lage, die Frist einzuhalten, zum Beispiel bei Krankenhausaufenthalt nach einem Unfall. Dies gilt unabhängig vom Umfang des Schadens oder Unfalls und davon, ob das Mitglied den Schaden oder Unfall verursacht hat oder nicht.

11.2. Im Falle einer Beschädigung des Fahrrads und/oder des Akkus muss das Mitglied Welgo die Gebühren für diese Schäden gemäß den Angaben im jeweiligen Abonnement gemäß Anhang II zahlen oder, wenn bestimmte Teile des Fahrrads beschädigt sind, ist Welgo berechtigt, dem Mitglied die entsprechenden Gebühren in Rechnung zu stellen.

11.3. Welgo behält sich das Recht vor, vom Mitglied eine Entschädigung für jeden entstandenen Verlust zu verlangen, der daraus resultiert, dass das Mitglied Welgo nicht über Schäden oder Unfälle informiert hat oder dies nicht innerhalb der oben genannten Frist getan hat. Dies umfasst alle zusätzlichen Ausgaben, die Welgo für die Reparatur des Schadens tätigt, sowie Schadensersatzansprüche von Dritten, die vermieden worden wären, wenn der Schaden rechtzeitig gemeldet worden wäre.

11.4. Im Falle einer Beschädigung und Abnutzung des Fahrrads, die über das hinausgeht, was im Rahmen einer normalen Nutzung zu erwarten ist (nach Ermessen von Welgo), oder wenn das Mitglied den Unfall verursacht hat, behält sich Welgo das Recht vor, vom Mitglied den Betrag des tatsächlich erlittenen Schadens zu verlangen.

11.5. Bei Schäden durch das Verschulden des Opfers oder eines Dritten muss das Mitglied Welgo innerhalb von 24 Stunden ab dem Zeitpunkt, an dem das Mitglied Kenntnis von dem Schaden erlangt hat oder ab dem Unfall, die Kontaktdaten dieses Dritten sowie eine Skizze des Unfallorts zur Verfügung stellen, die von beiden Parteien vereinbart wurde. Ein Unfallbericht ist auf der Website verfügbar. Welgo behält sich das Recht vor, dem Mitglied alle Kosten und Schäden in Rechnung zu stellen, die aus dem Versäumnis des Mitglieds resultieren, die Kontaktdaten des Dritten bereitzustellen oder den Unfallbericht einzureichen.

11.6. Im Falle eines Unfalls mit dem Fahrrad darf das Mitglied keine Verantwortung gegenüber Dritten übernehmen (zum Beispiel durch Anerkennung einer Verantwortung oder eine ähnliche Erklärung), ohne die vorherige Zustimmung von Welgo. Andernfalls trägt das Mitglied die alleinigen Konsequenzen dieser (akzeptierten) Verantwortung und erstattet Welgo jegliche Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit dieser Übernahme der Verantwortung. Das Mitglied ist nicht berechtigt, im Namen von Welgo oder im Namen des Versicherers von Welgo eine Verantwortung zu übernehmen.

11.7. Der Mieter verpflichtet sich, sein Bestes zu tun, um die Zeit, während der das Fahrrad nachts zwischen 22 und 7 Uhr draußen gelassen wird, so weit wie möglich zu begrenzen.

12. Zahlungen

12.1. Das Mitglied verpflichtet sich, seine finanziellen Verpflichtungen gegenüber Welgo zu erfüllen, einschließlich der monatlichen Zahlung des Preises für die gesamte Dauer des Abonnements.

12.2. Bei der Unterzeichnung des Abonnements verpflichtet sich das Mitglied, folgende Dokumente bereitzustellen: eine Kopie des Personalausweises vorne/hinten, einen aktuellen Adressnachweis, den letzten Gehaltsnachweis oder Steuerbescheid und einen Kontoauszug. Diese Dokumente sind unerlässlich, um Ihr Abonnement zu bestätigen. Sie werden mit größter Vertraulichkeit und in strikter Einhaltung der geltenden Vorschriften von unserem Partner, M2M Finance, verarbeitet. Letzterer wird entscheiden, ob der Mietvertrag genehmigt oder abgelehnt wird.

12.3. Durch Eingabe der Kreditkartendaten bei Unterzeichnung ihres Abonnements autorisiert das Mitglied Welgo, die Kreditkarte direkt für alle vom Mitglied geschuldeten Beträge gemäß den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzubuchen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Abonnementpreis, außergewöhnliche Gebühren wie die festgelegte Entschädigung, zusätzliche Gebühren, Nebenkosten usw.). Darüber hinaus behält sich Welgo bei Unterzeichnung des Abonnements das Recht vor, zusätzlich zu den monatlichen Kosten des Abonnements, Anmeldegebühren direkt vom Bankkonto des Mitglieds abzubuchen, deren Höhe in den spezifischen Bedingungen festgelegt ist.

12.4. Durch Unterzeichnung des Abonnements und Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt das Mitglied, Welgo zu ermächtigen, außergewöhnliche Gebühren wie die festgelegte Entschädigung und zusätzliche Gebühren direkt vom Bankkonto des Mitglieds, dessen Daten bei der Unterzeichnung des Abonnements eingegeben wurden, abzubuchen, bevor ein neues Fahrrad an das Mitglied geliefert wird.

12.5. Im Falle der Ablehnung der oben genannten Abbuchung(en) und nachdem Welgo dem Mitglied eine Zahlungsaufforderung per Einschreiben mit Rückschein gesendet hat, die für vierzehn (14) Tage unbeantwortet bleibt, behält sich Welgo das Recht vor, das Abonnement des Mitglieds automatisch auszusetzen und die Akte an ein Inkassounternehmen zu übergeben. Alle Verwaltungskosten und außergerichtlichen Beitreibungskosten trägt das Mitglied.

12.6. Das Mitglied verpflichtet sich, seine Kontaktdaten und Bankinformationen bei Änderungen zu aktualisieren, damit die Informationen, die Welgo vorliegen, während der gesamten Laufzeit des Abonnements auf dem neuesten Stand sind.

12.7. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung oder der Ungültigkeit der Kreditkarte des Mitglieds aus irgendeinem Grund behält sich Welgo das Recht vor, das Abonnement des Mitglieds auszusetzen, bis die Situation durch das Mitglied reguliert ist.

13. Verantwortlichkeit

13.1. Welgo haftet nicht für Schäden oder Verluste (einschließlich Geldstrafen oder anderer monetärer Sanktionen), die dem Mitglied durch die Nutzung des Fahrrads entstehen, es sei denn, es liegt vorsätzliches Fehlverhalten, absichtliche Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit seitens Welgo vor oder es handelt sich um Schäden, die aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen nicht ausgeschlossen werden können.

13.2. Nichts in diesem Vertrag schließt die Haftung von Welgo im Falle von Tod oder Körperverletzung durch unsere Fahrlässigkeit aus.

13.3. Das Mitglied ist persönlich dafür verantwortlich, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzuhalten.

13.4. Das Mitglied verpflichtet sich, Welgo auf erstes schriftliches Anfordern hin von allen Geldbußen oder anderen monetären Sanktionen freizustellen, die Welgo aufgrund der Nutzung des Fahrrads durch das Mitglied auferlegt werden.

13.5. Das Mitglied verpflichtet sich, Welgo auf erstes schriftliches Anfordern hin von allen Ausgaben, Geldbußen, Strafen oder anderen monetären Sanktionen freizustellen oder Welgo schadlos zu halten, die von Dritten, einschließlich öffentlicher Verkehrsbehörden, auferlegt werden oder Verluste, die Welgo aufgrund des Versäumnisses des Mitglieds zur Erfüllung der ihm im Rahmen des Abonnements oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen obliegenden Pflichten entstehen oder zugeordnet werden. In diesem Zusammenhang kann Welgo mit jeder autorisierten Verwaltungs- oder Gerichtsbehörde oder allgemeiner mit jeder autorisierten dritten Partei gemäß den geltenden Gesetzen zusammenarbeiten und angeforderte Informationen bereitstellen. Zur administrativen Bearbeitung dieser Vorfälle behält sich Welgo das Recht vor, dem Mitglied Verwaltungsgebühren pro Vorfall in einer im Anhang II festgelegten Höhe in Rechnung zu stellen. Durch die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt sich das Mitglied damit einverstanden, dass Welgo diese Beträge von der Zahlungsmethode des Mitglieds gemäß Artikel 14.1 abbuchen darf und dass Welgo das Mitglied direkt für weitere Informationen kontaktieren darf.

14. Änderungen

14.1. Welgo behält sich das Recht vor, angemessene Änderungen an den Mietgebühren vorzunehmen, falls die Kosten für Welgo aufgrund von Änderungen in den geltenden Gesetzen und Vorschriften steigen oder aufgrund jährlicher Preisindexanpassungen basierend auf dem Verbraucherpreisindex (Basis 2015). Diese Änderungen werden dem Mitglied mindestens einen Monat vor dem Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Das Mitglied kann das Abonnement durch schriftliche Mitteilung ab dem Datum des Inkrafttretens der Preisänderung kündigen.

14.2. Nach der ersten stillschweigenden Verlängerung des Abonnements hat Welgo das Recht, das Abonnement einseitig zu ändern (einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Mietgebühren und der Informationen auf der Website) aufgrund von Änderungen im Produkt- und/oder Dienstleistungsangebot von Welgo, technischen, kommerziellen oder rechtlichen Änderungen oder sich ändernden Marktbedingungen. Änderungen an diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Mitglied mindestens einen Monat vor dem Inkrafttreten durch eine Ankündigung auf der Website und per E-Mail mitgeteilt. Das Mitglied hat das Recht, das Abonnement ab dem Datum, an dem die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft treten, zu kündigen. Diese Klausel gilt nicht für die Rechte und Pflichten des Mitglieds gemäß dem Abonnement.

14.3. Das Mitglied kann das Abonnement kostenlos auf ein anderes Abonnement (gleiche oder längere Laufzeit) aktualisieren, wobei Welgo einen Termin vereinbaren und den Austausch des Fahrrads gegen ein Fahrrad gemäß dem neuen Abonnement organisieren wird.

14.4. Das Mitglied kann das Abonnement kostenlos durch Hinzufügen oder Entfernen von Zubehör aktualisieren, wobei Welgo einen Termin vereinbaren und den Austausch des Fahrrads gegen ein Fahrrad gemäß dem neuen Abonnement organisieren wird.

15. Kündigung

Entschuldigung für das Missverständnis. Hier ist die Übersetzung für Abschnitt 15.1:

15.1. Welgo ist berechtigt, das Abonnement ganz oder teilweise sofort durch schriftliche Mitteilung an das Mitglied zu kündigen, im Falle eines Diebstahls des Fahrrads oder wenn das Mitglied:

– Die ihm gemäß dem Abonnement oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen obliegenden Verpflichtungen nicht erfüllt, einschließlich der nicht rechtzeitigen Zahlung der Mietgebühren, Gebühren oder anderer ausstehender Beträge gemäß dem Abonnement oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
– Das Fahrrad entgegen den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nutzt;
– Eine vorübergehende oder dauerhafte Aussetzung der Zahlungen beantragt oder eine vorübergehende oder dauerhafte Aussetzung der Zahlungen gewährt bekommt;
– Insolvenz erklärt wird oder gegen das Mitglied ein Konkurs- oder Liquidationsantrag gestellt wird oder ein Antrag auf Liquidation gestellt wird;
– Unter Vormundschaft gestellt wird oder berechtigt ist, am Schuldenumstrukturierungsprogramm für Einzelpersonen teilzunehmen;
– Infolge einer Beschlagnahme am Fahrrad, einem Zubehör oder anderem Eigentum des Mitglieds negativ bei der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Abonnement beeinträchtigt wird;
– Nach Ansicht von Welgo den von Welgo angebotenen Service missbraucht; oder
– Vorsätzlich falsche Informationen an Welgo liefert.

16. Verschiedene Bestimmungen

16.1. Der Nutzer gilt als uneingeschränkt mit allen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

16.2. Welgo kann die Kontaktdaten des Mitglieds auf Anfrage an jede öffentliche Behörde weitergeben und ist verpflichtet, diese Informationen den zuständigen Behörden vorbehaltlich geltender Gesetze und in Übereinstimmung mit diesen zur Verfügung zu stellen.

16.3. Welgo behält sich jederzeit das Recht vor, seine Ansprüche gegenüber dem Mitglied jeder Art an Dritte zu übertragen.

16.4. Jede Kündigungserklärung muss schriftlich abgegeben werden. Wenn eine Benachrichtigung oder eine andere Mitteilung gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich abgegeben werden muss, ist eine E-Mail ausreichend.

16.5. Im Falle eines Konflikts zwischen den Bestimmungen eines Abonnements und den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die Bestimmungen des betreffenden Abonnements Vorrang.

16.6. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig, ungültig, undurchführbar oder nicht anwendbar sein, so bleiben die Gültigkeit und Anwendbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. In diesem Fall werden Welgo und das Mitglied eine Bestimmung vereinbaren, die die defekte Bestimmung bestmöglich ersetzt, wobei berücksichtigt wird, was Welgo und das Mitglied vereinbart hätten, wenn Welgo erkannt hätte, dass die Bestimmung fehlerhaft ist, unter Berücksichtigung des Geistes und Zwecks dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und geltender Gesetze. Gleiches gilt im Falle von Auslassungen oder Abweichungen in den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

17. Option, das Fahrrad am Ende der Mietdauer zu kaufen

17.1. Wenn das Mitglied das Fahrrad am Ende der Mietzeit erwerben möchte, besteht die Möglichkeit dazu unter folgenden Bedingungen:

Flexible Formel: Ein Rabatt in Höhe eines Monatsmietzinses wird auf den empfohlenen Verkaufspreis angewendet.
12-Monats-Formel: Ein Rabatt von 10 bis 20% wird auf den empfohlenen Verkaufspreis gewährt.
24-Monats-Formel: Ein Rabatt von 25 bis 35% wird auf den empfohlenen Verkaufspreis angewendet.

17.2. Der öffentliche Preis des Fahrrads mit Zubehör ist auf der Website von Welgo angegeben. Die im Preis enthaltenen Zubehörteile sind diejenigen, die auf der Website im „Mietpaket“ erwähnt werden.

17.3. Das Mitglied muss den Vermieter mindestens zwei Wochen vor Ablauf der Mietzeit über seine Absicht, das Fahrrad zu erwerben, informieren. Die Zahlung des Kaufpreises muss zum Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrrads erfolgen.

17.4. Welgo behält sich das Recht vor, den Verkauf des Fahrrads abzulehnen, wenn es erheblich beschädigt ist oder wenn Teile zu einem zu hohen Preis ersetzt werden müssen.

17.5. Der Kauf des Fahrrads ist optional und nicht verpflichtend.

18. Anwendbares Recht und Streitigkeiten

18.1. Das französische Recht gilt ausschließlich für das Abonnement und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

18.2. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Abonnement und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen ausschließlich dem zuständigen Gericht in Paris, es sei denn, ein anderes Gericht ist gemäß zwingender Vorschriften zuständig.

18.3. Das Mitglied kann sich kostenlos der außergerichtlichen Streitschlichtung vor einem Verbrauchermediator gemäß Artikel L. 111-1 Absatz 6 des Verbrauchergesetzbuchs bedienen.

18.4. Streitigkeiten, Kontroversen oder Beschwerden werden in erster Linie durch freiwillige Einigung zwischen dem Mitglied und Welgo gelöst. Das Mitglied kann eine schriftliche Beschwerde an den Kundendienst von Welgo per E-Mail an die folgende Adresse senden: info@welgo-bike.com.

18.5. Hinweis gem. Online-Streitbeilegungs-Verordnung der europäischen Kommission

    Nach geltendem Recht ist Welgo verpflichtet, Verbraucher auf die Existenz der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) hinzuweisen, die für die Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen genutzt werden kann, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Für die Einrichtung dieser Streitbeilegungs-Plattform, ist die Europäische Kommission zuständig.
    Die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform kann unter dem nachfolgenden Link aufgerufen werden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
    Welgo weist darauf hin, dass Welgo nicht bereit ist, sich am Streitbeilegungsverfahren im Rahmen der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform zu beteiligen. Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme bitte die im Impressum der www.welgo-bike.com aufgeführte E-Mail-Adresse und / oder Telefonnummer.

18.6. Hinweis gem. § 36 Verbraucher­streit­beilegungs­gesetz (VSBG)

Welgo nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Anhang I - Übersicht über das Zubehör

Welgo bietet mehrere optionale Zubehörteile im Abonnement an. Der vorliegende Anhang I enthält Informationen zu den Kosten und Einschränkungen für das jeweilige Zubehör, wie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Welgo angegeben.

Im Falle eines Verlusts oder einer Beschädigung des Zubehörs behält sich Welgo das Recht vor, dem Mitglied Gebühren in Höhe des im folgenden Tabelle angegebenen Höchstbetrags in Rechnung zu stellen:

– Kindersitz: 110€ inkl. MwSt.
– Rückspiegel: 30€ inkl. MwSt.
– Taschen: 150€ inkl. MwSt.
– Fahrradschlösser: 120€ inkl. MwSt.
– Batterieladegerät: 180€ inkl. MwSt.

Der Kindersitz darf nur von Kindern im Alter von neun (9) Monaten bis drei (3) Jahren und/oder einem Gewicht von weniger als fünfzehn Kilogramm (15 kg) verwendet werden und dies gemäß den Anweisungen des Kindersitzherstellers.

Alle in diesem Anhang I angegebenen Beträge enthalten alle anfallenden Steuern.

Anhang II - Übersicht über die Kosten

La folgende Anlage II gibt einen Überblick über die Gebühren, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Welgo genannt werden.

– Verlust eines verlorenen, gestohlenen oder beschädigten Schlüssels gemäß Artikel 5.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Welgo : 50,00€
– Gebühren für die Nichteinhaltung der in Artikel 6.14 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Welgo festgelegten Standardnutzungsbedingungen. Welgo-Abonnements erlauben es dem Mitglied nicht, Welgo für kommerzielle Zwecke zu nutzen und/oder mehr als tausend Kilometer (1.000 km) pro Monat zurückzulegen : 200,00€ pro Monat.
– Verwaltungsgebühren gemäß Artikel 6.15 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Welgo. Welgo behält sich das Recht vor, dem Mitglied Gebühren für die Verwaltung zu berechnen, bei denen Welgo die Gebühren, Geldstrafen, Bußgelder oder sonstigen Geldsanktionen verwalten muss, die von Dritten aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen des Mitglieds verhängt wurden : 40,00€ pro Fall
– Ungerechtfertigte Austauschgebühren gemäß Artikel 7.5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Welgo. Wenn ein Austausch als ungerechtfertigt eingestuft wird, behält sich Welgo das Recht vor, dem Mitglied Gebühren zu berechnen. Beispiele, in denen diese Gebühren anfallen: 1) Situationen, in denen Welgo an einen Ort außerhalb des von Welgo festgelegten Ortes gehen muss, um ein Fahrrad abzuholen. 2) Situationen, in denen das Mitglied nicht zu einem mit Welgo vereinbarten Termin erscheint. 3) Situationen, in denen das Mitglied weniger als 2 Stunden vor dem Termin absagt – 24,00€ zzgl. Zeitaufwand mit 79,00€ Euro pro Stunde.
– Festgelegte Gebühren für den Verlust eines Fahrrads, wie in den Artikeln 11.1 und 11.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Welgo vorgesehen. Wenn das Mitglied das von Welgo bereitgestellte Fahrrad verliert, behält sich Welgo das Recht vor, dem Mitglied Gebühren für den Verlust des Fahrrads zu berechnen. Die Höhe dieser Gebühren wird durch die Art und Weise bestimmt, wie das Fahrrad verriegelt wurde und/oder ob das Mitglied in der Lage ist, den/die Schlüssel zurückzugeben und/oder, falls zutreffend, ob das Mitglied in der Lage ist, den Akku an Welgo zurückzugeben. Wenn das Fahrrad nicht ordnungsgemäß verriegelt wurde, können zusätzliche Fahrlässigkeitsgebühren anfallen. Die Höchstgebühren für den Verlust eines Fahrrads sind für jedes Szenario unten aufgeführt:
– Verlust eines Fahrrads, das mit dem mitgelieferten Schloss an einem festen Punkt befestigt war (ohne Batterie) – 300€
– Verlust eines nicht verriegelten Fahrrads (ohne Batterie) – 2.600€
– Verlust eines nicht verriegelten Fahrrads (mit Batterie) – 3.200€
– Gebühren für Beschädigung und/oder Verlust des Akkus gemäß Artikel 11.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Welgo – 600,00€
– Gebühren für missbräuchliches Verhalten gemäß Artikel 10.4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Welgo – 100,00€
– Maximale Gebühren für die Beschädigung des Fahrrads oder seiner Teile, wie in Artikel 11.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Welgo festgelegt – 500,00€

Alle in diesem Anhang II angegebenen Beträge enthalten alle anfallenden Steuern.

www.welgo-bike.com

Stand: 23. März 2023